NBI-Punkte kostenlos & präzise berechnen
Schätzen Sie in 2 Minuten, in welchem Pflegegrad-Bereich Sie oder Ihr Angehöriger aktuell liegen — nach den 6 offiziellen Modulen des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI), § 15 SGB XI.
Ihre Angaben pro Modul
0 = keine Einschränkung, 100 = volle Einschränkung in diesem Bereich.
Von M2 & M3 zählt nur der höhere Wert (15 %) — gesetzliche Höchstwert-Regel.
Das am stärksten gewichtete Modul — hier wird im MDK-Gespräch am häufigsten zu wenig dokumentiert.
Voraussichtlicher Pflegegrad
Sie liegen aktuell bei Pflegegrad 2. Es fehlen nur noch 2,8 Punkte bis Pflegegrad 3.
Schätzung ersetzt keine offizielle Begutachtung durch den MDK. Geldbeträge orientierend nach § 37, § 45b SGB XI, Stand 2026, vorbehaltlich Gesetzesänderungen.
Was ist der Pflegegrad — und wer bekommt ihn?
Der Pflegegrad ist die gesetzlich festgelegte Einstufung des Unterstützungsbedarfs einer Person — in fünf Stufen, von „geringe Beeinträchtigung" (PG 1) bis „schwerste Beeinträchtigung" (PG 5). Ermittelt wird er durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI).
Anspruchsberechtigt sind alle gesetzlich und privat Pflegeversicherten, unabhängig vom Alter — auch Kinder.
Voraussetzung ist ein voraussichtlich dauerhafter (mind. 6 Monate) Hilfebedarf im Alltag.
Zählt nicht nur körperlich: auch Demenz und psychische Erkrankungen begründen einen Pflegegrad.
Der Pflegegrad bestimmt direkt, welche Geld- und Sachleistungen Ihnen zustehen.
Sechs Module, ein gesetzlich festgelegter Punkteschlüssel
Das Neue Begutachtungsinstrument (NBI) gewichtet sechs Lebensbereiche unterschiedlich stark. Die gewichteten Punkte aus allen Modulen werden addiert und ergeben Ihren Gesamtwert von 0 bis 100.
M1 — Mobilität
Fortbewegung, Treppensteigen, Positionswechsel.
M2/3 — Kognition & Verhalten
Nur der höhere Wert der beiden Module zählt (Höchstwert-Regel).
M4 — Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang — das stärkste Gewicht im Gutachten.
M5 — Therapiebezogene Anforderungen
Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel, Therapien.
M6 — Alltagsleben & soziale Kontakte
Tagesgestaltung, Ruhen, Kontakt zu anderen Menschen.
10 + 15 + 40 + 20 + 15 = 100 %
Ihr Gesamtwert entscheidet rechtsverbindlich über den Pflegegrad.
Wie viele Punkte für welchen Pflegegrad?
Geringfügige Beeinträchtigung
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Erhebliche Beeinträchtigung
Schwere Beeinträchtigung
Schwerste Beeinträchtigung
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Quelle: § 15 SGB XI, Abs. 2–3 (gesetze-im-internet.de). Die Schwellenwerte gelten bundesweit und unverändert seit Einführung des NBI im Jahr 2017 — zuletzt geprüft am 2. November 2026.
Welche Leistungen stehen Ihnen pro Monat zu?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt. Pflegesachleistungen stehen zu, wenn ein professioneller Pflegedienst übernimmt — beides lässt sich auch kombinieren.
— nur Entlastungsbetrag 131 € / Monat
Beträge pro Monat, Stand 01.01.2025.
Quelle: § 37 und § 36 SGB XI (gesetze-im-internet.de). Beträge gültig seit 01.01.2025, zuletzt geprüft am 2. November 2026 — vorbehaltlich künftiger Gesetzesänderungen.
Die nächsten Schritte nach der Berechnung
Antrag stellen
Formlos, schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse — das Datum des Antrags zählt rückwirkend.
Begutachtung
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst innerhalb von 3 Werktagen mit einem Besuchstermin bei Ihnen zu Hause.
Bescheid
Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über Ihren Pflegegrad — in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Bei Ablehnung: Widerspruch
Innerhalb eines Monats nach Bescheid schriftlich möglich — GrandHelfer unterstützt Sie dabei mit vorbereiteter Dokumentation.
Rund um den Pflegegrad-Rechner
Für Pflegegrad 2 benötigen Sie mindestens 27 bis unter 47,5 gewichtete Punkte im Neuen Begutachtungsinstrument (NBI). Ab 47,5 Punkten beginnt bereits Pflegegrad 3.
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der öffentlich bekannten Gewichtungsschlüssel. Die verbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst im Rahmen einer persönlichen Begutachtung.
Der Medizinische Dienst bewertet 64 Einzelkriterien in 6 Modulen im persönlichen Gespräch. Unser Rechner vereinfacht diese Bewertung auf 6 Regler, um eine schnelle Orientierung zu geben — er ersetzt nicht die detaillierte Dokumentation, die GrandHelfer per Sprachinterview erstellt.
Oft werden entscheidende Alltagsdetails bei einem einmaligen Gespräch übersehen — besonders in Modul 4, Selbstversorgung. GrandHelfer hilft, genau diese Details lückenlos zu dokumentieren, bevor der Gutachtertermin stattfindet.
Eine Höherstufung können Sie jederzeit per formlosem Antrag bei der Pflegekasse beantragen, sobald sich der Unterstützungsbedarf erhöht hat. Eine Wartezeit gibt es dafür nicht.
GrandHelfer ist eine Assistenz-Software zur Dokumentation nach § 15 SGB XI. Das Tool stellt ausdrücklich keine medizinische Diagnostik und keine anwaltliche Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.Inhalte dieser Seite zuletzt geprüft am 2. November 2026.
Der Rechner zeigt die Richtung. Wir sichern das Dokument.
Vollständige, rechtssichere 15-seitige Dokumentation per Sprachnachricht — in 10–15 Minuten.
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